Gemeinsamer Antrag der CDU- und FWG-Fraktion zu Punkt 6 (Kooperationsvertrag mit Pro Arbeit e.V.) der Tagesordnung des Finanzausschusses vom 20.04.2015
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kooperationsvertrag III vom 07.01.2013 fristgerecht zum 30.06.2015 zu kündigen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die folgenden Leistungen mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 neu auszuschreiben.
1.) Betrieb der Radstation ohne städtischen Zuschuss und damit einhergehend Generierung von Einnahmen durch die Vermietung von städtischen Räumlichkeiten. Nachrangig: Betrieb der Radstation mit möglichst geringem Zuschuss.
2.) Reinigung des Bahnhofsumfelds einschließlich Busbahnhof im bisherigen Umfang (ggf. Verzicht auf Mieteinnahmen, siehe Punkt 1, bei Durchführung der Reinigungsarbeiten)
3.) Betreuung und Beratung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in einem Umfang von einer ½ Stelle zu einem möglichst geringen Kosteneinsatz, einhergehend mit der Möglichkeit, diese Leistung bedarfsgerecht flexibel anzupassen
Begründung für den Antrag:
Die aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen und der damit einhergehende Konsolidierungsdruck im Oelder Haushalt zwingen uns, alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand zu stellen. Die Ausgaben in Verbindung mit dem Verein Pro Arbeit e.V. sind freiwilligen Aufwendungen.
Der Ablauf des Vertrages mit der Pro Arbeit in diesem Jahr zwingt uns, die bisher erbrachten Leistungen des Vereins und die zuletzt gezahlten Zuschüsse der Stadt Oelde kritisch zu hinterfragen.
Es ist festzuhalten – so niedergeschrieben unter Punkt 5 der Tagesordnung des Sozialausschusses vom 12.03.2015 – dass das Thema Beschäftigungsförderung aktuell nicht mehr im Vordergrund der Arbeit der Pro Arbeit e.V. steht, und somit der ursprüngliche finanzielle Unterstützungszweck durch die Stadt Oelde nicht mehr gegeben ist.
Darüber hinaus hat sich am Bahnhofskiosk, der in den letzten Jahren auch, wie die Radstation aktuell, mit einem städtischen Zuschuss von 30 Tsd. Euro betrieben wurde, gezeigt, dass hier scheinbar ein Fortführen des Betriebs durch einen privaten Träger ohne Zuschuss der Stadt möglich ist.
Wir gehen davon aus, dass es auch für die Radstation Interessenten geben könnte, die den Betrieb ohne einen städtischen Zuschuss betreiben möchten. Dies gilt es, neben der Ausschreibung für die Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, zu prüfen.